PREROW WETTER

Nein! Falls sich die Personenzahl, die in der Buchungsbestätigung oder der Rechnung/Mietvertrag genannt ist, ändert, muss uns dies vorher mitgeteilt werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Falls am Ankunftstag mehr Personen erscheinen, als ursprünglich vorgesehen waren, haben wir das Recht, diesen den Zugang zur Wohnung zu verwehren oder z. B. einen zusätzlichen Mietbetrag zu verlangen. Falls sich o. a. Veränderungen erst im Laufe Ihres Aufenthaltes ergeben, muss dieses ebenfalls vorher mit uns abgesprochen werden. Dadurch entstehen Mehrkosten. Sie haben kein Recht, die Unterbringung zu verlangen. Ist weder in der Buchungsbestätigung noch in der Rechnung/Mietvertrag eine bestimmte Personenzahl genannt, begrenzt die Anzahl der vorhandenen Betten die Personenzahl. Eine Aufstockung der Maximalbelegung durch selbst mitgebrachte Schlafgelegenheiten ist untersagt.