PREROW WETTER
Sollten sie die Wohnung vertragswidrig mit mehr Personen belegen, als in der Rechnung aufgeführt oder vorab durch uns genehmigt worden sind, machen sie sich in jedem Falle strafbar nach § 263 StGB (Betrug) und ggf. auch nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen). Sobald uns dies zur Kenntnis gelangt, sind wir zur sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses wegen Vertragsbruch berechtigt und machen davon in der Regel auch Gebrauch, da durch ihr Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Auch ein unverzüglicher Auszug der zusätzlichen Personen kann dies nicht mehr heilen. Die Folge ist, dass sie und alle ihre Gäste die Wohnung sofort räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir ihnen für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgeld in Höhe von 200,00 EUR.